nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 MISSAufstV — Prüfungsamt

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für

1.
die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,
3.
die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und
4.
die Durchführung von Widerspruchsverfahren.