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# § 5 MFKRegV — Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid

Verbandsklageregisterverordnung  
Stand: 22.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.

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Zitiervorschlag: § 5 MFKRegV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MFKRegV/5

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