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§ 2 MFFPrV — Teile des Fortbildungsabschlusses

Medienfachwirt-Fortbildungsprüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 22.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Medienfachwirt“ oder „Geprüfte Medienfachwirtin“ ist Folgendes erforderlich:

1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum „Geprüften Medienfachwirt“ oder zur „Geprüften Medienfachwirtin“ sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.