Der Tag, an dem der Fünfte Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
zum Staatsvertrag
Der Tag, an dem der Fünfte Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
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