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§ 1 MEDIENSTV_G_2013 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 30. August 2013 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Fünfter Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.