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§ 1 MEDIENSTV_G_2009 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 6. Januar 2009 und am 20. Januar 2009 unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.