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§ 2 MDF_2015 (Brandenburg) — Anwendungsbereich

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.