(1) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus fünf Klausuren.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter schreiben
(2a) Die Dienstbehörden können einvernehmlich festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 180 Minuten.
(4) Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben. An einem Tag wird nur eine Klausur geschrieben. Nach zwei Prüfungstagen ist ein freier Tag vorzusehen.
(4a) Die Dienstbehörden können einvernehmlich festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022
(5) Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.