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§ 1 MBergKostV

Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Meeresbodenbergbaugesetz (MBergG) erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Rahmensätze für die Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Auslagen werden gesondert erhoben.