§ 8 MBankDVDV — Teile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.