§ 19 MBankDVDV — Bestandteile

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.