Die schriftliche Prüfung der Laufbahnprüfung hat bestanden, wer in mindestens zwei Klausuren der schriftlichen Prüfung der Laufbahnprüfung jeweils mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.
Die schriftliche Prüfung der Laufbahnprüfung hat bestanden, wer in mindestens zwei Klausuren der schriftlichen Prüfung der Laufbahnprüfung jeweils mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.