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§ 33 MBPolVDVDV — Bestandteile der Zwischenprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Historische Fassung: Stand 20.03.2020 bis 24.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Zwischenprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer mündlichen Prüfung und
3.
einer praktischen Prüfung.