§ 28 MBPolVDVDV — Zeitpunkt

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet am Ende der Grundausbildung statt.