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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Bundespolizeiakademie bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.