nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 20 MBPolVDVDV — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundespolizeiakademie bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.