§ 18 MBPolVDVDV — Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In jeder Ausbildungsstätte wird eine Ausbildungsleiterin oder ein Ausbildungsleiter sowie eine Vertretung bestellt.