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§ 1 MBPolVDVDV — Vorbereitungsdienst

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.