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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Dom zu Speyer“)
Stand: 16.11.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Bundesminister der Finanzen