Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Römische Baudenkmäler - Dom und Liebfrauenkirche in Trier“)
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)