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§ 11 MühGetreiWiTechAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Müllerei in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Enderzeugnissen,
2.
Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.