# § 13 MüG 2021 — Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums

Marktüberwachungsgesetz  
Stand: 16.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Deutsche Marktüberwachungsforum besteht aus Vertretern der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, Fachexperten sowie Vertretern der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Bundesoberbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie der Zollverwaltung.

(2) Beschlüsse des Deutschen Marktüberwachungsforums sollen im Konsens gefasst werden.

(3) Das Deutsche Marktüberwachungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.

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Zitiervorschlag: § 13 MüG 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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