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# § 3 LwWSGVO-OB (Nordrhein-Westfalen) — Schutzziele der Schutzzonen I bis III für Grundwasser und Talsperren

Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung oberirdische Bodenschatzgewinnung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Trinkwasserschutzgebiete sollen gemäß § 51 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen (Schutzzonen) unterteilt werden.

(2) Die Schutzzone III schützt das genutzte Grundwasservorkommen oder die Talsperre vor weitreichenden Verunreinigungen und Beeinträchtigungen, insbesondere durch nicht oder nur schwer abbaubare Stoffe. Da die Gefährdung für die Wassergewinnung in der Regel mit zunehmender Entfernung des Ortes der Beeinträchtigung von der Wassergewinnung abnimmt, ist bei weitreichenden Schutzgebieten eine Unterteilung der Schutzzone III nach fachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen in die Schutzzonen III A und III B möglich.

(3) Die Schutzzone II schützt darüber hinaus das genutzte Grundwasservorkommen oder die Talsperre vor Verunreinigungen, insbesondere durch Krankheitserreger, und vor Beeinträchtigungen, die die Wassergewinnungsanlage aufgrund geringer Verweilzeiten, Fließdauer oder Fließstrecke erreichen können. Basierend auf einer Risikobetrachtung kann die Schutzzone II in Trinkwasserschutzgebieten für Talsperren in die Schutzzonen II A und II B unterteilt werden, wenn die reduzierten Nutzungseinschränkungen in der Schutzzone II B durch eine erhöhte hygienisch wirksame Reinigungsleistung kompensiert werden.

(4) Die Schutzzone I schützt die Wassergewinnungsanlage oder die Talsperre sowie deren unmittelbare Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen.

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Zitiervorschlag: § 3 LwWSGVO-OB (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LwWSGVO-OB/3

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