§ 10 LwMstrPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.