§ 6 LwAusbV 1995 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.