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# Anlage LuftvKflAusbV — (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau

Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 671 - 675)

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Monaten im
1. bis 15. Monat	16. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Einkaufsprozesse durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)	a)Bedarfe an Produkten und Dienstleistungen feststellenb)Bezugsquellen ermitteln, dabei unterschiedliche Beschaffungsformen berücksichtigen und Lieferantenvorauswahl treffenc)Angebote einholen und vergleichend)Lieferanteninformationen erfassen und zur Entscheidungsfindung aufbereitene)Gespräche mit Lieferanten vorbereiten und durchführenf)Vertragsverhandlungen vorbereiten und bei der Erstellung von Verträgen mitwirkeng)Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleitenh)rechtliche und betriebliche Regelungen einhalteni)Einkaufsprozesse unter Einhaltung der Vorgaben von Compliance und der Berücksichtigung des Qualitätsmanagements bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten	4	
2	Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)	a)Personalplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Rahmenbedingungen unterstützenb)Personalbedarfe unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen ermittelnc)den Personalbeschaffungsprozess unter Einhaltung rechtlicher Regelungen unterstützend)Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen und Verträge vorbereitene)Daten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten sowie Auszahlungsbeträge ermittelnf)Aufgaben des Personalcontrollings und des Personalberichtswesens durchführeng)Maßnahmen der Personalentwicklung planen und organisierenh)rechtliche und betriebliche Regelungen einhalteni)Maßnahmen der Personalbeschaffung und der Personalentwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagenj)Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten anwenden	4	
3	Terminalprozesse gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)	a)Terminalprozesse mit operativen Partnern koordinieren und abstimmen, behördliche Anordnungen umsetzen und deren Auswirkungen auf den laufenden Betrieb berücksichtigen		
		b)Instrumente zur Steuerung der Kundenströme nutzen und Maßnahmen vorschlagenc)die Verfügbarkeit der Infrastruktur für einen reibungslosen Passagierprozess sicherstellen und bei Störungen Maßnahmen einleitend)rechtliche und betriebliche Regelungen einhaltene)Kundenanforderungen analysieren und Servicemaßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit ableiten und auf Umsetzbarkeit prüfenf)die Terminalprozesse mit den Anforderungen des Qualitätsmanagements abgleichen und zur Prozessoptimierung erforderliche Maßnahmen ableiten	4	
4	Abfertigungsprozesse steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)	a)Abfertigungsvorgänge in den Bereichen Passagier- und Flugzeugabfertigung steuern und dabei die rechtlichen Regelungen, Richtlinien und Standards des Luftverkehrs sowie die Vorgaben der Fluggesellschaften einhalten und die Besonderheiten von Flugzeugtypen berücksichtigenb)Passagiere und Passagierinnen einchecken und Gate-Abfertigung durchführen, Buchungsdaten berücksichtigen und Einreisebestimmungen einhaltenc)technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Passagierservice nutzend)bei der Beratung und Betreuung von Passagieren und Passagierinnen die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Besonderheiten berücksichtigene)Auskünfte zur Gepäckermittlung, über Flugunregelmäßigkeiten, über deren Ursachen sowie über die jeweilige Vorgehensweise und Schadensregulierung erteilen	2	
		f)Unterlagen zur Flugvorbereitung zusammenstelleng)Informationen aus Load- und Trimsheet entnehmen, Einhaltung der Ladeanweisung kontrollieren und erforderliche Maßnahmen einleitenh)Vorgaben zur betrieblichen Sicherheit (Safety) und zur Abwehr äußerer Gefahren (Security) umsetzeni)die Abfertigungsprozesse mit den beteiligten Akteuren abstimmenj)den Abfertigungsvorgang dokumentarisch abschließenk)für Arbeitsprozesse in der Abfertigung insbesondere die englische Sprache nutzenl)die Vorgehensweise mit den Anforderungen des Qualitätsmanagements abgleichen und erforderliche Maßnahmen zur Prozessoptimierung ableiten		3
5	Kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)	a)Geschäftsvorgänge bearbeiten und dabei Instrumente des Rechnungswesens nutzen, gesetzliche und betriebliche Regelungen einhalten und betriebswirtschaftliche Faktoren berücksichtigenb)Bestands- und Erfolgskonten führenc)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten		
		d)vorbereitende Arbeiten für Abschlüsse durchführene)Bilanz- und Erfolgskennzahlen ermitteln und auswerten sowie Statistiken und Berichte erstellenf)Kosten und Erlöse erfassen, Soll- und Ist-Vergleiche durchführen sowie Abweichungen feststellen und kommuniziereng)Leistungen bewerten und verrechnenh)Ergebnisse der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung für das Controlling aufbereiten, analysieren und unter Berücksichtigung der Unternehmensziele bewerten		5
6	Marketingmaßnahmen planen, durchführen und bewerten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)	a)Marketingmaßnahmen, auch in englischer Sprache, vorbereiten, durchführen und nachbereitenb)den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzenc)Kunden- und Marktdaten zielgerichtet aufbereiten, verarbeiten und analysieren und dabei datenschutzrechtliche Vorschriften einhaltend)Benchmark-Untersuchungen zur Wettbewerbssituation der Luftverkehrswirtschaft durchführen und für Entscheidungen aufbereitene)die Entwicklung von Produkten und Serviceleistungen sowie deren Preisfindung unterstützenf)Werbeaktionen und Veranstaltungen unter Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften planen und mit den Beteiligten abstimmen, organisieren und durchführeng)digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzenh)Sponsoring- und Kooperationsanfragen bearbeiteni)Statistiken erstellen und auswertenj)Zielerreichung im Rahmen der Erfolgskontrolle überprüfen sowie Verbesserungsmaßnahmen ableiten		4
7	Vertriebsprozesse gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)	a)Kundengespräche, auch in englischer Sprache, vorbereiten, durchführen und nachbereitenb)Kundenanforderungen analysieren, kundengerechte Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebsformen entwickeln und Angebote erstellenc)Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirkend)Erfüllung von Verträgen überwachen und bei Abweichungen Maßnahmen einleitene)Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinierenf)rechtliche und betriebliche Regelungen einhalteng)Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung der Anforderungen des Qualitätsmanagements dokumentieren und analysieren und Vorschläge zur Qualitätsverbesserung ableiten		5
8	Prozesse der Luftfrachtabfertigung vorbereiten, koordinieren und überwachen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)	a)Kundenanforderungen analysieren und kundengerechte Lösungsvorschläge entwickelnb)Tarife unter Berücksichtigung der Transportvorschriften und der Versendervorgaben berechnen und Angebote erstellenc)Luftfrachtverträge vorbereitend)Export- und Importabfertigungen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen und luftverkehrsspezifischen Vorgaben, insbesondere der Zollbestimmungen, disponieren, steuern und überwachen sowie mit operativen Partnern koordinierene)die Frachtabfertigung unter Einhaltung der Verladevorschriften und unter Berücksichtigung der Art des Frachtguts sicherstellenf)Vorgaben zur betrieblichen Sicherheit (Safety) und zur Abwehr äußerer Gefahren (Security) umsetzeng)für Arbeitsprozesse in der Luftfrachtabfertigung Informations- und Kommunikationssysteme nutzen und dabei die englische Sprache anwendenh)Abfertigungsprozesse gemäß den Anforderungen des Qualitätsmanagements durchführen und dokumentieren und Vorschläge zur Prozessoptimierung ableiten		2
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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Monaten im
1. bis 15. Monat	16. bis 36. Monat
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1	Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)	a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen	während der gesamten Ausbildung
2	Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)	a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennenc)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3	Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)	a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
		c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen		
4	Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)	Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen		
5	Sicherheitsverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5)	a)nationale und internationale Rechtsgrundlagen einhaltenb)Luftsicherheitsvorgaben umsetzen	1	
c)Vorschriften bei luftverkehrsspezifischen Notfällen einhalten sowie erste Maßnahmen einleiten und bei der Planung und Durchführung von Notfallübungen mitwirkend)Luftsicherheits-Audits vor- und nachbereiten		2
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Zitiervorschlag: Anlage LuftvKflAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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