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§ 13 LuftvKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
2.
Abfertigungsprozesse sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.