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§ 1 LuftVStAbsenkV 2023 — Steuersätze 2023

Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2023

Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2023 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,73 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,25 Euro,
3.
in anderen Ländern:58,06 Euro.