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§ 1 LuftVStAbsenkV 2018 — Steuersätze 2018

Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:7,46 Euro,
2.in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:23,31 Euro,
3.in anderen Ländern:41,97 Euro.