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# § 5 LuftRegV — Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager

Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Registerblatt für ein Ersatzteillager besteht aus der Aufschrift und zwei Abteilungen. Die Aufschrift enthält die Bezeichnung "Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen - Ersatzteillager -" und die Nummer des Registerblatts. Die erste Abteilung trägt die Überschrift "Das Ersatzteillager", die zweite Abteilung die Überschrift "Erweiterung von Registerpfandrechten". Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster der Anlage 2.

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Zitiervorschlag: § 5 LuftRegV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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