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§ 1 LuftRegV — Aufbau des Registers

Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager. Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt. Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.