Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143
Flugausbildung auf Luftschiffen
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft
-Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
-Überprüfung der Triebwerke und Systeme
Ablegen vom Mast und Manöver am Boden
-Start mit simuliertem Triebwerksausfall
Steigflug
-Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
-Übergang zum Horizontalflug
-Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“
Flugübungen
-Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug
-Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
-Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation
-Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung
-Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
-Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht
-Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten
-Führung des Flugdurchführungsplanes
Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung
-Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)
-Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle
-Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)
-„Erfliegen“ der statischen Schwere
Sinkflug
Anflug
-Einordnung in den Flugplatzverkehr
-Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall
Landungen
-mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)
-mit simuliertem Triebwerkausfall
Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren
-Triebwerksbrand/-ausfall
-Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum
-Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)
-„Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)
-Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)
Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung.
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.