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§ 7 LuftGerPV1998DV 3 — Außerbetriebliche Stellen

3. DVLuftGerPV

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Zur Durchführung von Musterprüfungen kann sich die Prüfstelle durch schriftliche Vereinbarungen geeigneter Dritter bedienen.