Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Prüfstellen, die ermächtigt sind, gemäß § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät Musterprüfungen von Luftsportgerät vorzunehmen.
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Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Prüfstellen, die ermächtigt sind, gemäß § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät Musterprüfungen von Luftsportgerät vorzunehmen.