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§ 1a 2. DV LuftGerPV — Übergangsregelung

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 15.10.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

§ 1 Absatz 2 Nummer 3 in der bis zum 15. Oktober 2024 geltenden Fassung ist bis zum 1. Februar 2025 weiter anzuwenden.