nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 LuftGerPV1998DV 1 — Instandhaltungsbetriebshandbuch

Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Für nach § 13 LuftGerPV genehmigte Betriebe gelten JAR-145.65 und 145.70.

(2) Für nach § 18 LuftGerPV genehmigte Betriebe muß das Instandhaltungsbetriebshandbuch unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus Art und Umfang der Instandhaltungs-, Änderungs- und Prüfarbeiten ergeben, und unter Berücksichtigung der Arten und Muster des Luftfahrtgeräts, die Gegenstand der Instandhaltung, Änderung und Prüfung sind, neben den Angaben in § 3 mindestens enthalten:

- 1. einen Organisationsplan des Betriebs;

- 2. Festlegung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs für das leitende und technische Personal;

- 3. Beschreibung von Verfahren, soweit angewandt, über

  - a) die Durchführung der Wartungsarbeiten sowie kleiner Reparaturen und kleiner Änderungen;

  - b) die Durchführung der Grund- und Teilüberholungen, der großen Reparaturen und großen Änderungen;

  - c) die Bescheinigung der Prüfungen nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät;

  - d) die Führung der Prüfaufzeichnungen;

  - e) Auswertung der Wägungen an Luftfahrzeugen;

  - f) die Lagerhaltung und die Ersatzteilbeschaffung;

  - g) die Vergabe von Arbeiten an andere Stellen;

  - h) vertragliche Beziehungen zu Luftfahrtunternehmen und Herstellern von Luftfahrtgerät;

  - i) die Prüfprogramme und Prüfverfahren;

- 4. Qualitätsmanagement-Verfahren.

(3) Das Instandhaltungsbetriebshandbuch und dessen Änderungen müssen vor deren Umsetzung vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.

---

Zitiervorschlag: § 9 LuftGerPV1998DV 1

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%201/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
