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§ 7 LuftFzgG

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bestellung eines Registerpfandrechts ist unzulässig, solange das Luftfahrzeug mit einem Registerpfandrecht belastet ist, das im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung eingetragen ist.