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§ 115 LuftFzgG

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Beginn des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. § 96 tritt mit der Verkündung in Kraft.