Ballone und Luftschiffe, die für die gewerbliche Beförderung von Personen eingesetzt werden, müssen in der Kategorie "Personenbeförderung 3" zugelassen sein.
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Ballone und Luftschiffe, die für die gewerbliche Beförderung von Personen eingesetzt werden, müssen in der Kategorie "Personenbeförderung 3" zugelassen sein.