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§ 6 LuftBODV 1 2008 — Rückhaltesysteme für Kleinkinder *% (zu OPS 1.730)

Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu Anhang III - EU-OPS - der VO (EWG) Nr. 3922/91

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Rückhaltesysteme zur Sicherung von Kleinkindern so gestaltet sind, dass sie die Anforderungen nach OPS 1.730 erfüllen und die Sicherheit des Kindes und der übrigen Fluggäste gewährleisten.