Diese Verordnung gilt
für die Genehmigung der Bildung von Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien und Gesamtschulen und
für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Leistungs- und Begabungsklassen.
Diese Verordnung gilt
für die Genehmigung der Bildung von Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien und Gesamtschulen und
für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Leistungs- und Begabungsklassen.