§ 1 LuBKV (Brandenburg) — Geltungsbereich

Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt

für die Genehmigung der Bildung von Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien und Gesamtschulen und

für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Leistungs- und Begabungsklassen.