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Art VIII LorbBlErl 2013

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einzelheiten der Verleihung werden in Richtlinien zu diesem Erlass festgelegt. Die Richtlinien sowie Änderungen der Richtlinien werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.