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§ 3 LohnUGAÜV 7 — Außerkrafttreten

Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Stand: 01.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.