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Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Historische Fassung: Stand 04.09.2020 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.