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§ 9 LogopG

Gesetz über den Beruf des Logopäden

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.