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# § 6 LogSystFachwBAProFV — Prüfungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“

Logistiksystemfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, die Umsetzung logistischer Lösungen verantwortlich zu koordinieren und zu bewerten. Insbesondere sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, dass die Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten gefördert, Anpassungsbedarfe und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten Schlussfolgerungen abgeleitet und geeignete Maßnahmen initiiert werden können. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Gestalten von Veränderungsprozessen bei der Einführung von logistischen Lösungen zusammen mit den Prozessbeteiligten,

- 2. Bewerten und Optimieren von Logistikprozessen anhand von Kennzahlen.

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Zitiervorschlag: § 6 LogSystFachwBAProFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LogSystFachwBAProFV/6

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