Mit erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Qualifikation für eine Fachlaufbahn erworben. Gegebenenfalls ist der fachliche Schwerpunkt, soweit gebildet, festzustellen.
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Mit erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Qualifikation für eine Fachlaufbahn erworben. Gegebenenfalls ist der fachliche Schwerpunkt, soweit gebildet, festzustellen.