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§ 1 Lkw-MautV 2018 — Anwendungsbereich

Lkw-Maut-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt

1.
die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen,
2.
die Einzelheiten der Mautentrichtung und der Nutzung der technischen Einrichtungen zur Mauterhebung,
3.
das Verfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und
4.
das Verfahren zur Erstattung der Maut.