Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 20. November 1950 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 7. Dezember 1950 (GVBl 1951 S. 4).
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Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 20. November 1950 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 7. Dezember 1950 (GVBl 1951 S. 4).