Über die Entwicklung der Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand dem Verwaltungsrat und der Rechtsaufsichtsbehörde einen Geschäftsbericht zu erstatten.
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Über die Entwicklung der Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand dem Verwaltungsrat und der Rechtsaufsichtsbehörde einen Geschäftsbericht zu erstatten.