nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 16 LfAG (Bayern)

LfA-Gesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die Entwicklung der Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand dem Verwaltungsrat und der Rechtsaufsichtsbehörde einen Geschäftsbericht zu erstatten.