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§ 3 LeukoseV 1976

Rinder-Leukose-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.